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Betriebsordnung der Firma J. N. Kracht Söhne und Co.

Objektbezeichnung:Betriebsordnung
Sachgruppe:Firmen (Schriftgut)
Textilindustrie
Hersteller:Karl Wachholtz Buchdruckerei
Datierung:1934
Material:Papier
1934 mussten die Unternehmen ihre Betriebsordnungen nach dem Gesetz zur «Ordnung der nationalen Arbeit» ausrichten. Der Arbeitgeber hieß jetzt Betriebsführer und die Arbeiter Gefolgschaft. Zuwiderhandlungen gegen die Betriebsordnung konnten mit Geldbußen geahndet werden, die der nationalsozialistischen Organisation «Kraft durch Freude» zukamen. Die Arbeiter wurden verpflichtet, der «Deutschen Arbeitsfront» beizutreten.

Inventarnummer: FOE-1994-1-1-156

Abbildungsrechte: Museum Tuch + Technik, Textilmuseum Neumünster