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Meldekarte des Arbeitsamtes |
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Der Frisörmeister Ph. Zopf hat sich nach seiner Rückkehr aus der Kriegsgefangenschaft am 08.12.1948 beim Arbeitsamt gemeldet. Seine wöchentliche Unterstützung betrug 17,10 DM. Gegen Krankheit war der versichert bei der AOK-Neumünster. - Das Abbild zeigt die erste Seite einer "Stempelkarte". Der Arbeitssuchende musste die Meldekarte einmal in der Woche vorlegen. So erhielt er das Arbeitslosengeld für die folgende Woche. Da das Erscheinen mit einem Stempel "belohnt" wurde, erhielt diese Karte den volkstümlichen Ausdruck "Stempelkarte". Auf der Karte wurde auch durch den Inhaber ein Verdienst in der letzten Zahlungswoche vermerkt oder die Bemerkung, dass kein Verdienst vorlag. Zum Schluss wird bescheinigt, dass ab dem 02.01.1950 kein Antrag auf Arbeitslosengeld mehr gestellt wurde, da der Berechtigte sich selbstständig gemacht hat. Inventarnummer: Dok103 Signatur: Schriftzug (Vorn: Arbeitsamt Neumünster; Meldekarte; Einträge durch das Amt) Signatur: Schriftzug (Hinten: Auszahlungsvermerke durch das Arbeitsamt) Abbildungsrechte: Herr Zopfs Friseurmuseum |
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