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Fachliche Vorschriften zur Regelung des Lehrlingswesens im Friseurhandwerk |
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Die fachlichen Vorschriften für die Gesellenprüfung im Frisörhandwerk müssen bundesweit ebenso identisch sein wie die Richtlinien für die Bewertung der Prüfungsleistungen. Für diese bundeseinheitliche Regelung sorgt das gemeinsame Organ der Handwerkskammern, der Deutsche Handwerkskammertag. Dieser Druck aus dem Jahr 1961 könnte überholt sein. Inventarnummer: Dok106 Signatur: Schriftzug (Vorn: Fachliche Vorschriften zur Regelung; des Lehrlingswesens im Friseurhandwerk) Abbildungsrechte: Herr Zopfs Friseurmuseum |
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