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Fachliche Vorschriften zur Regelung des Lehrlingswesens im Friseurhandwerk

Objektbezeichnung:Druckheft
erweiterte Objektbezeichnung:Gemeinsames Organ der Handwerkskammern - Gesellenprüfung
Sachgruppe:Frisör
Hersteller:Verlagsanstalt des Westdeutschen Handwerks GmbH
Ort:Dortmund
Datierung:1961
Maße:H: 20,9 cm, B: 14,8 cm, T: 0,4 cm
Material:Papier
Technik:geschöpft
gepresst
bedruckt
Die fachlichen Vorschriften für die Gesellenprüfung im Frisörhandwerk müssen bundesweit ebenso identisch sein wie die Richtlinien für die Bewertung der Prüfungsleistungen. Für diese bundeseinheitliche Regelung sorgt das gemeinsame Organ der Handwerkskammern, der Deutsche Handwerkskammertag. Dieser Druck aus dem Jahr 1961 könnte überholt sein.

Inventarnummer: Dok106

Signatur: Schriftzug (Vorn: Fachliche Vorschriften zur Regelung; des Lehrlingswesens im Friseurhandwerk)

Abbildungsrechte: Herr Zopfs Friseurmuseum