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FRISEURINNUNG E'FÖRDE - OBJEKTE zur INNUNGSARBEIT |
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Eine Innungslade war und ist heute noch der Ort für das Handwerk, wichtige Unterlagen und Belege zu hinterlege. Besonders das Innungs- Statut mit möglichen Verträgen, die Rolle mit den Sitzungsprotokollen (heute ist es das Protokollbuch, s.o.) und die Lehrlingsrolle waren zu berücksichtigen. - Die Eckernförder Barbiere, Friseure und Heildiener waren auf Grund der §§ 97 ff der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich ("R.G. S. pro 1883 S. 177") mit den Berufs-Kollegen aus Flensburg, Kappeln, Sonderburg und Glücksburg unter einem Statut vereint. - Das neue, im Jahre 1934 verabschiedete Handwerksrecht regelte organisatorisch die Handwerkerinnungen, die Kreishandwerkerschaften u. a. Zugleich fand die nationalsozialische Gleichschaltung der Gewerke statt. "DER DEUTSCHE FRISEUR" wurde zum amtlichen Sprachorgan des Reichs-Innungs-Verbandes des Friseurhandwerks. - Die Friseurinnung Eckernförde erhielt 1934 die Selbsverwaltung und benutzt(e) aus dem zeitlichen Anlass das Protokollbuch und die Innungslade. Hammer und Glocke setzte der Obermeister ein, um die TOP's zügig abhaken zu können. - Im Jahre 2000 löste sich die Innungsversammlung auf. Die Mitglieder konnten der neugeschaffenen Friseurinnung Rendsburg-Eckernförde beitreten. Inventarnummer: Zu17 Signatur: Abbild (Etikett unten links: Stempel der Friseur Innung Eckernförde) Signatur: Schriftzug (Etikett: Protokollbuch Nr.1; vom 7.9.34 bis 31.12.57) Abbildungsrechte: Herr Zopfs Friseurmuseum |
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