Zur letzten Objektsuche | Zum Album hinzufügen |
|
|
Betriebsordnung der Firma Julius Bartram |
|
1934 mussten die Unternehmen ihre Betriebsordnungen nach dem Gesetz zur «Ordnung der nationalen Arbeit» ausrichten. Der Arbeitgeber hieß jetzt Betriebsführer und die Arbeiter Gefolgschaft. Zuwiderhandlungen gegen die Betriebsordnung konnten mit Geldbußen geahndet werden, die der nationalsozialistischen Organisation «Kraft durch Freude» zukamen. Die Arbeiter wurden verpflichtet, der «Deutschen Arbeitsfront» beizutreten. Inventarnummer: TT-2006-151 Abbildungsrechte: Museum Tuch + Technik |
Name des Museums
Titel des Bildes
Titel des Bildes