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QUITTUNGSBUCH DER KRANKEN UND STERBEKASSE HAMBURG |
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Innungen und Zünfte hatten seit ihrem Bestehen nicht nur arbeitsrechtliche Bestimmungen zu erlassen, sie sorgten sich auch sehr um die Erhaltung der Gesundheit der Handwerksmeister, Gesellen und Lehrlinge. Für den Sterbefall hatten die Innungsmitglieder schon zu Lebzeiten einen Teilbetrag zu zahlen, aus dem der Zuschuss als Beihilfe an die Hinterbliebene(n) gezahlt wurde. Mit der Einrichtung der Bismarckschen Sozialversicherung hattten die Mitglieder handwerklicher Vereinigungen auch die Möglichkeit, an der Altersversorgung teilzunehmen. - Der Friseurmeister J. Griem belegte mit den eingeklebten Marken seine Jahrzehnte langen Einzahlungen. Der Anhang belegt die vielen Änderungen durch das Hamburger Versicherungswesen von 1922 bis 1936. Inventarnummer: Dok78 Signatur: Schriftzug (vorn: J. Griem, M. Nr. 36; innen: Quittungsbuch J. Griem, Oldesloe, geb. 20.01.1877, eingetreten 19.09.99) Signatur: Schriftzug (innen: Quittungsbuch der Kranken- und Sterbekasse für das Friseurgewerbe in Hamburg; Wiederholung Eigentümer, Versicherungsmarken von Juli 1928 bis 1940; ausgetreten 10.07.1950; Anhang: Nachträge der Statutänderungen) Abbildungsrechte: Herr Zopfs Friseurmuseum |
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